In monatelangen Debatten wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf immer weiter verändert – letztlich sollte das Gesetz mit umfangreichen Änderungen noch innerhalb dieser Woche verabschiedet werden.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der CDU entschieden, dass der Bundestag mehr Zeit benötigt, um das Gebäudeenergiegesetz – wie es offiziell heißt – beraten zu können.
Damit kann das Heizungsgesetz nun doch nicht mehr im Hauruck-Verfahren vor der Sommerpause durchgedrückt werden. Eine Ohrfeige für die Bundesregierung und insbesondere für die Grünen.
So wie aktuell regiert wird mit Sicherheit nicht die letzte!