Kindesmissbrauch ist eines der übelsten Verbrechen überhaupt. Die Täter sind schwer zu fassen. Bei den Ermittlungen helfen aber die Spuren, die sie im Netz hinterlassen. Deshalb ist es gut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) es erlaubt hat, IP-Adressen befristet zu speichern. Die CDU/CDU-Bundestagsfraktion fordert die Regierung auf, schnellstmöglich ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Denn: Kinderschutz geht über Datenschutz. Leider werden hier aber immer noch die falschen Prioritäten gesetzt.