Wie sieht’s mit der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen im Landkreis aus? Und in wieweit ist das im Mai verabschiedete Investitionsprogramm von Bund und Ländern sowie der verbindliche Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung überhaupt umsetzbar?

In fünf Jahren soll jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz an Deutschlands Grundschulen bekommen. Darauf einigten sich Bund und Länder im Frühjahr 2021. Mit 70 Prozent will sich der Bund an den Investitionskosten für die Schaffung der nötigen Betreuungsplätze beteiligen. Dafür möchte der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro investieren.
Die Umsetzung freilich, vor allem der Zeitraum für die staatlichen Förderungen, stellt manche Kommune vor große Herausforderungen. Deshalb will ich mir einen Überblick über das Schulangebot verschaffen, im Besonderen über die Formen der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen meines Wahlkreises.

Nach einem ersten Besuch in Markdorf habe ich nun die Gemeinde Salem besucht, wo mich Bürgermeister Manfred Härle über die Fortschritte in der Gemeinde informiert hat: Für den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz an einer der Grundschulen bis zum Jahr 2026, ist man bereits sehr gut aufgestellt. Mit drei Grundschulen, davon zwei mit der Möglichkeit eines Ganztagesbetriebes, hat man in der Linzgau-Gemeinde bereits die räumlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bedarf an Ganztagesplätzen schon heute, aber auch für die Zukunft abzudecken zu können. Zwei von drei Salemer Grundschulen sind also startklar für den Ganztagesbetrieb. Von insgesamt 23 Kommunen im Bodenseekreis ist Salem damit vorbildlich “vorangeprescht”!