In meiner ersten von zwei Reden in der vergangenen Sitzungswoche beschäftigte ich mich mit der Reform des Wehrdisziplinarrechts. Ich habe in den Mittelpunkt gestellt, dass es nicht nur um Entbürokratisierung und die Abarbeitung von Fallzahlen geht – wofür wir im übrigen auch mehr Personalstellen benötigen – sondern es geht hier auch um den Faktor Mensch. Überlange Verfahren können für Betroffene zu einer wahren Tortur werden. Insbesondere, wenn man sich zu Unrecht belangt fühlt und sich zur Wehr setzen möchte, aber auch dann, wenn man sich seiner Schuld bewusst ist und lange auf entsprechende Maßnahmen warten muss. Eine Beschleunigung der Verfahren ist daher schon aus diesem Grunde zu befürworten.

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