Befugnisse der Polizei wiederherstellen

Die Gesetze in unserem Land gelten für alle Menschen gleichermaßen. Dies muss auch für die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gelten. Insbesondere muss unsere Polizei wieder Recht und Ordnung durch wirksame Maßnahmen und Befugnisse umsetzen können. Viel zu häufig wird die Polizei bei der Umsetzung von Recht und Gesetz, den Tatsachen widersprechend, als Täter hingestellt und die eigentlichen Rechtsbrecher werden zu Opfern hochstilisiert. Dies ist ein rechtliches aber auch ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns annehmen müssen. Bewusste Grenzüberschreitungen und Provokationen gegenüber unseren Polizeibeamten im Wissen, dass diese unter besonderer Beobachtung stehend von ihren ohnehin schon eingeschränkten Befugnissen sehr zurückhaltend Gebrauch machen, empfinde ich als katastrophal. Dem muss ein Ende gesetzt werden.

Sexualstrafrecht verschärfen

Der Bevölkerung ist es nicht zu vermitteln, wenn Verbrechen beispielsweise im Finanzsektor drastischer bestraft werden, als solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hier muss nun endlich nachgesteuert werden, gerade da diese Delikts- und Verbrechensart häufiger wird. Die Meldungen sind in ihrer Häufigkeit erschreckend. Frauen bewegen sich insbesondere nachts nicht mehr gerne alleine in der Öffentlichkeit, das Sicherheitsgefühl hat sich massiv verringert und Verhaltensweisen werden aus Angst eingeschränkt. Das persönliche Freiheitsgefühl von Frauen und Mädchen leidet. Die Abschreckung durch härtere Strafrahmen kann zumindest ein Baustein sein, sich diesem Problem nun mit Kraft entgegen zu stemmen.

Mehr Bemühungen um ganz junge Straftäter

In einem erschreckenden Maße begehen Jugendliche vermehrt Straftaten, da sie wissen, dass sie aufgrund ihres geringen Alters nicht dafür belangt werden können. Besonders dramatisch sind Fälle, in denen Strafunmündige teils schwere Sexualstraftaten begehen.

Auch werden Kinder von Erwachsenen zu Straftaten angestiftet, weil Sie wissen, Kindern droht aufgrund der Strafunmündigkeit eine zurückhaltende Strafverfolgung und eine nicht erwähnenswerte Ahndung. Dokumentierte Delikte Minderjähriger sind beispielsweise schwere Körperverletzungsdelikte, Diebstahl etwa in Form des Ladendiebstahls, Sachbeschädigung (z. B. in Form von strafbaren Graffiti) und Beförderungserschleichung. Hinzu kommt das sogenannte „Abrippen“ auf Schulhöfen und Schulwegen: Von den jugendlichen Tätern als Bagatelle abgetan, handelt es sich hierbei um Raub- und Erpressungsdelikte gegen Mitschüler, mit dem Ziel, Mobiltelefone, Bargeld oder Zigaretten zu erlangen. Bei der Gruppe der Heranwachsenden treten demgegenüber vermehrt auch erwachsenentypische Delikte wie Betrug und Straßenverkehrsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. Erschreckend ist eine starke Zunahme von Sexualstraftaten von strafunmündigen Personen.

Derzeit sind Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB). Die körperliche Reife junger Menschen setzt allerdings eher früher ein, als noch vor einigen Jahrzehnten. Gleichzeitig ist teilweise die sittlich-charakterliche Reife verzögert. Darauf muss man reagieren.
Hier zu sind aber auch die Jugendämter zu stärken, damit die ganz jungen Straftäter nicht durch die Gesellschaft bereits abgestempelt und auf einem Weg in die Kriminalität „festbetoniert“ werden.